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Jena, 01.
Januar 2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
JEMBO Motel & Freizeit GmbH & Co. KG
Lieber Gast!
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Ihren Aufenthalt bei uns wollen wir so angenehm wie möglich gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau
wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns
gegenüber haben. Bitte beachten Sie die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und im beiderseitigen Interesse klären sollen und Sie mit
der Buchung anerkennen.
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ALLGEMEINES
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Für den Geschäftsverkehr der JEMBO Motel & Freizeit GmbH & Co. KG gelten folgende Bedingungen:
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- Gerichtsstand ist Jena
- Allen Angeboten, Vereinbarungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.
Abweichende Bedingungen der Geschäftspartner, die der Jembo Park nicht ausdrücklich anerkennt, sind für
das Hotel unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
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1. Die Reservierung für Veranstaltungs-, Bankett- und Ausstellungsräume sowie für Gruppen ist für
beide Teile nur verbindlich, wenn der Besteller eine Kopie unserer Reservierungsbestätigung als
allein verantwortlicher Veranstalter unterzeichnet und innerhalb der hierfür bestimmten Frist an uns
zurückgegeben hat. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabredungen, gleichviel welcher Art,
bedürfen zu ihrer Rechtwirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung.
2. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine
spätere Ankunftszeit vereinbart, behält sich der Hotelier vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr
anderweitig zu vergeben.
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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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1. Eine Stornierung von Seiten des Veranstalters muss im JEMBO Park schriftlich eingehen und eine
Begründung aufweisen. Bei Stornierung der vertraglichen Leistungen ist der JEMBO Park berechtigt,
Stornierungskosten wie in Punkt 2 aufgeführt zu berechnen, es sei denn, der JEMBO Park kann
Leistungen anderweitig realisieren.
2. Stornierungskosten und Stornierungsfristen für Logis, Gruppenreisen, Bankettveranstaltungen und
Buchung von Bowlingbahnen:
Stornierung 12 bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vereinbarten Leistung
Stornierung 8 bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 % der vereinbarten Leistung
Stornierung ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 90 % der vereinbarten Leistung
Sollten Räumlichkeiten anderweitig weiterverkauft werden können, reduzieren sich die
Stornierungskosten entsprechend.
3. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Pauschale
das preislich niedrigste 3-Gang-Menü bzw. die günstigste Tagungspauschale für die Bewertung
zugrunde gelegt.
4. Bei Veränderungen der geplanten Teilnehmerzahl bleiben dem Jembo Park Raumänderungen
vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Motels für den Veranstalter
zumutbar sind.
5. Der Auftraggeber hat dem Jembo Park die garantierte Teilnehmerzahl als Rechnungsgrundlage bis 5
Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, bei Veranstaltungen ab 100 Personen bis zehn Arbeitstage vor
Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Abweichungen nach unten können in diesen Fristen nicht mehr
berücksichtigt werden; weitergehende Reduzierungen werden in Rechnung gestellt.
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6. Überschreitungen der Teilnehmer nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden bis zu max.
5 % vom Jembo Park akzeptiert. Über weitergehende Überschreitungen der Teilnehmerzahl bedarf
es einer vorherigen Abstimmung mit dem Jembo Park. Bei Überschreitungen wird der Abrechnung
die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
7. Der JEMBO Park ist berechtigt eine Anzahlung (Deposit) in Höhe von 50 % des Auftragwertes zu
verlangen. Die Anzahlung muss im Motel 30 Tage vor dem Ankunftstag/ Veranstaltungsbeginn
eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, so ist der Jembo Park unmittelbar von allen Vereinbarungen
entbunden, ohne schadenersatzpflichtig zu sein.
8. Die definitive Namensliste muss dem Motel 14 Tage vor Ankunft vorliegen.
9. Falls nicht anders vereinbart, wird der Betrag nach der Veranstaltung in BAR, EC- Cash oder
Kreditkarte bezahlt.
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